...kann man jede Angelegenheit von mehreren Seiten beleuchten - mal direkt, mal satirisch...wer weiß

Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit


 ist die wieviel Meinungsfreiheit wert?
Wird dieser Paragraph immer beachtet?

In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz (GG) gewährleistet.
Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt):
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“


Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist die Meinungsfreiheit in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“